Das Zertifikat «2000-Watt-Areal» zeichnet Siedlungsgebiete aus, die sich für den Klimaschutz einsetzen und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen vorweisen. Dabei bewertet es den gesamten Entwicklungsverlauf von der Erstellung bis zum Betrieb. Eine Zertifizierung ist zu jedem Zeitpunkt möglich: während der Planung, der Realisierung und im Betrieb.
Voraussetzungen
Im Fokus stehen gemischt genutzte Areale mit Wohnungen und Dienstleistungsflächen (Verwaltung, Schule, Fachgeschäft, Lebensmittelverkauf, Restaurant, Hochschule). Areale mit ausschliesslicher Wohn- oder Büronutzung können aber auch zertifiziert werden.
Für die Zertifizierung gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Es besteht eine handlungsbevollmächtigte Arealträgerschaft.
- Das Areal umfasst einen klar definierten räumlichen Perimeter mit mindestens zwei Gebäuden, die über einen Aussenraum verbunden sind. Dieser muss in der Zuständigkeit der Arealträgerschaft liegen.
- Das Areal muss mindestens 10'000 m² Grundstücks- oder Geschossfläche aufweisen. (Die Zertifizierung einer kleineren Arealfläche ist unter bestimmten Bedingungen möglich.)
Ablauf
Ein Einstieg in den Zertifizierungsprozess ist in jeder Projektphase möglich: in der Planung, Realisierung oder im Betrieb. Die Zertifizierung zum 2000-Watt-Areal startet mit der Wahl einer externen, akkreditierten Arealberatung. Diese begleitet Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess:
Empfohlen wird, bereits in einem frühen Planungsstadium eine Machbarkeitsstudie auszuarbeiten. Diese ermittelt vorgängig, ob das Areal die Anforderungen an ein 2000-Watt-Areal erreichen kann und unter welchen Umständen. Zudem klärt sie nötige Arbeiten und Kosten, um die Zertifizierung(en) zu erhalten.
Die Arealträgerschaft (Summe aller Eigentümer/innen) kann als Verein oder als einfache Gesellschaft organsiert sein. Bei Fragen zur Wahl der Organisationsform unterstützt der/die Arealberater/in.
Die Arealträgerschaft ist Ansprechstelle für den/die Arealberater/in und die Zertifizierungsstelle.
Sobald das Grundkonzept der Überbauung steht (z. B. Flächenverteilung, Bauweise und Gebäudeform), kann der Prozess gestartet werden.
Arealträgerschaft und Arealberater/in erarbeiten zusammen die zur Zertifizierung erforderlichen Nachweise. Ein/e von der Zertifizierungsstelle akkreditierte/r Auditor/in prüft die Unterlagen und bestätigt im Auditbericht, dass die Anforderungen erfüllt sind, evtl. unter gewissen Anpassungen. Der/die Arealberater/in reicht nach erfolgtem Audit den Antrag zur Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle ein. Sind alle Kriterien erfüllt, erhält das Areal die Zertifizierung zum 2000-Watt-Areal.
Sind im Betrieb 100 % der Gebäude bezogen und der Zertifizierungsprozess ist komplett durchlaufen, wird ein definitives Zertifikat erstellt, da sich ab dann die Betriebswerte nicht mehr wesentlich verändern.
Arealberater/in und Arealträgerschaft führen jeweils in den Jahren ohne Rezertifizierung ein Jahresgespräch zur Standortbestimmung durch. So werden die relevanten Projektentwicklungen kontinuierlich optimiert und laufend die Qualität sichergestellt.
Die Arealträgerschaft kann regelmässig eine Re-Zertifizierung durchführen lassen. Der Prozess dient zur Qualitätssicherung und um das Zertifikat aufrechtzuerhalten.
Die Re-Zertifizierungen erfolgen für
- 2000-Watt-Areal in Entwicklung: alle 2 Jahre
- 2000-Watt-Areal in Betrieb: alle 4 Jahre
- 2000-Watt-Areal in Transformation: alle 4 Jahre
Weitere Informationen zum Ablauf
Zertifikatsübergabe
Die Zertifikatsübergabe an die Arealträgerschaft erfolgt im Rahmen des jährlichen «Energietags» oder «Journée de l’energie» des Bundesamtes für Energie BFE. Wünschenswert ist zusätzlich eine Zertifikatsübergabe vor Ort mit den lokalen Medien.
Wie wird zertifiziert?
Als Nachweise für die Zertifizierung dienen ein quantitativer Nachweis und eine qualitative Bewertung. Die Areale sind aber sehr flexibel, wie sie diese Anforderungen umsetzen. Im Betrieb gibt es zur Qualitätssicherung zusätzlich ein Monitoring der Messewerte und eine Befragung der Nutzenden.
Bewertet wird, wie viel Primärenergie das Areal verbraucht (total und nicht-erneuerbar) sowie die ausgestossene Menge an Treibhausgasen aus Erstellung, Betriebsenergie und Alltagsmobilität.
Bewertet werden Kriterien aus den 6 Bereichen Management, Kommunikation, Arealnutzung, Ver- und Entsorgung, Gebäude und Mobilität.
Anhand einer Mobilitätsumfrage bei den Nutzenden und einem Energiemonitoring werden im Betrieb die gerechneten Projektwerte durch reale Werte ersetzt. Graue Energie und Treibhausgasemissionen werden nicht mehr ermittelt.
Gebühren und Aufwand
In der Zertifizierung und somit in den Gebühren enthalten sind die Bestätigungen, dass das Areal einen wesentlichen Beitrag zur Energiestrategie 2050 und zur Einhaltung des internationalen Klimaabkommens von Paris 2015 leistet, sowie Kommunikationsleistungen (Details: siehe Gebührenordnung).
- Erst-Zertifizierung*: 9'000 CHF
- Re-Zertifizierung: 7'500 CHF
Preise inkl. MWST
* Ein Wechsel der Zertifikatsausprägung (z. B. von Entwicklung zu Betrieb) gilt als Erst-Zertifizierung
- Erst-Zertifizierung*: 12'000 CHF
- Re-Zertifizierung: 9'000 CHF
Preise inkl. MWST
* Ein Wechsel der Zertifikatsausprägung (z. B. von Entwicklung zu Betrieb) gilt als Erst-Zertifizierung
Auf Wunsch kann die Zertifizierungsstelle eine Qualitätssicherung der SIA-Effizienzpfad-Kompatibilität für Einzelgebäude vornehmen. Das Ergebnis muss bereits für den Zertifizierungsantrag vorliegen.
Pro Gebäude: 2’500 CHF inkl. MWST
(im Standardverfahren, Spezialfälle können zu Zusatzkosten führen)
Die Gebühren werden nach dem Audit fällig, unabhängig vom Erfolg der Zertifizierung.
Das 2000-Watt-Areal funktioniert in Kombination mit bewährten nationalen und internationalen Gebäude-Labels. Alle in der Schweiz etablierten Labels werden im Rahmen der Zertifizierung anerkannt, dadurch ist der Nachweis-Aufwand für die Arealträgerschaften geringer.
Gebühren und Leistungen
Förderung
Die Arealträgerschaft eines 2000-Watt-Areals profitiert von verschiedenen Subventionen. So unterstützt das Bundesamt für Energie BFE die Machbarkeitsstudie mit einer Kostenbeteiligung von 40 % (max. 10‘000 CHF).